Beweissicherung

Bautechnische Beweissicherung

Eine bautechnische Beweissicherung dient der Feststellung des
IST-Zustandes vor Beginn und nach Beendigung eines Bauvorhabens / einer Maßnahme und wird in der Regel durch
einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen durchgeführt. Durch die Erfassung von Sachverhalten in Wort
und Bild trägt sie zur Klärung etwaig auftretender Streitfälle,
z.B. bei entstandenen Schäden, bei. Gerechtfertigte Schadenersatzansprüche können geltend gemacht und durchgesetzt, ungerechtfertigte Ansprüche abgewehrt werden. 

Unser Fachgebiet

Insbesondere bei Straßenbaumaßnahmen, Tiefbaumaßnahmen oder Gründungsmaßnahmen, welche der Grenz-, Lücken- oder Nachbarbebauung sehr nahe kommen, besteht das Risiko der Entstehung von Schäden durch in das Erdreich eingeleitete Erschütterungen oder durch Veränderungen des Baugrundes.
Aus diesem Grunde empfehlen wir eine vorsorgliche
bautechnische Beweissicherung 

  • vor Beginn und nach Abschluss von Straßenbaumaßnahmen / Baumaßnahmen an Gehwegen
  • vor Beginn und nach Abschluss von Tiefbauarbeiten, z.B. Anbindungen an Versorgungssysteme (Gas / Wasser / Strom /
    Telekommunikation / Glasfasernetze)
  • vor Beginn und nach Abschluss innerstädtischer Lückenbebauungen und / oder Nachbarbebauungen
  • vor Beginn und nach Abschluss von Gründungsmaßnahmen
  • vor Beginn und nach Abschluss von Bauwerkserkundungen 

Unser Leistungsumfang

  • Umfangreiche und gewissenhafte Sichtprüfung im gesamten
    Einflussbereich der Baumaßnahme an Gebäuden aller Art
    (außen- und innenseitig), an Zuwegungen, Einfriedungen, Bepflanzungen und sonstigen Grundstücksbestandteilen
  • Ausführliche Dokumentation in Text und Bild
  • Aufnahme etwaiger Schäden vor Baubeginn / etwaig entstandener Schäden nach Abschluss der Baumaßnahme
  • Ausarbeitung von Berichten / Protokollen

     

Hinweis
Eine geodätische Aufnahme erfolgt durch einen öffentlich
bestellten und vereidigten Vermessungsingenieur.
Etwaig notwendige rechtliche Ein- oder Zuordnungen / eine
Rechtsberatung / Rechtsdienstleistung darf / dürfen nur durch
einen zugelassenen Rechtsanwalt vorgenommen werden.

Bilder aus der Praxis

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