Der Sachverständige

Gerichte, Behörden, Unternehmen und Privatpersonen,
der sogenannte „Endverbraucher”, kommen in unserem technisierten und arbeitsteiligen Alltag ohne Sachverständige
nicht aus. Mit Hilfe eines Sachverständigen können gerichtliche
Streitigkeiten vermieden oder, falls es dazu kommen sollte,
richtige und gerechte Entscheidungen getroffen werden.

Aufgabenbereiche des Sachverständigen

  • Feststellung von Tatsachen
  • Schlussfolgerungen aus Tatsachen 
  • Darstellung von Erfahrungssätzen

Der Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

Öffentlich bestellte Sachverständige werden darauf vereidigt, ihre Sachverständigenleistungen unabhängig, weisungsfrei,
persönlich, gewissenhaft und unparteiisch zu erbringen und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Der öffentlich bestellte
Sachverständige muss in einem offiziellen Bestellungsverfahren einen anspruchsvollen Nachweis über seine besondere
Sachkunde führen. Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung sind erheblich über dem Durchschnitt liegende
Fachkenntnisse, Fähigkeiten und praktische Erfahrungen auf dem betreffenden Sachgebiet erforderlich.

Der öffentliche bestellte und vereidigte Sachverständige muss glaubhaft und vertrauenswürdig sein, so dass seine
gutachterliche Aussage verkehrsfähig wie eine Urkunde ist. Hierzu gehört auch und insbesondere die Fähigkeit des
Sachverständigen, das überdurchschnittlich hohe Fachwissen mündlich oder in Gutachtenform so darzustellen,
dass die Ergebnisse und Überlegungen nachvollziehbar sind. Nachvollziehbarkeit bedeutet, die mündlichen Darlegungen /
das Gutachten so aufzubauen und zu begründen, dass ein fachtechnischer Laie diese versteht, auf seine Plausibilität überprüfen
und ein Fachmann die Gedankengänge und Argumente des Sachverständigen bis ins Einzelne nachvollziehen kann.

Rechtsfragen darf der Sachverständige nicht beantworten.

Der personenzertifizierte Sachverständige  für

Schäden an Gebäuden (PersCert TÜV)

Nach Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen, absolvierter Weiterbildung in 11 Modulen sowie bestandener Prüfung
(schriftlicher Teil / Hausarbeit / Mustergutachten / Fachgespräch) erhält der Sachverständige ein Zertifikat, das ihm seine
Qualifikation als “Sachverständiger für Schäden an Gebäuden (PersCert TÜV)“ bescheinigt und er die Bezeichnung führen darf.
Die Prüfung wird von der unabhängigen Personenzertifizierungsstelle TÜV Rheinland abgenommen. Die Anforderungen an
den Abschluss sind auf der weltweit zugänglichen Internetplattform www.certipedia.com unter dem Prüfzeichen mit
der ID 0000044283 dokumentiert.

Zertifizierte Kompetenzen

  • Sachverständigenwesen
  • Sachverständigenpraxis
  • Baukonstruktion und Risse
  • Baugrund und Bodenmechanik
  • Baulicher Brandschutz
  • Schäden an Stahlbetonwerken
  • Abdichtung erdberührter Bauteile
  • Schäden an der Fassade
  • Schimmelpilzbefall in Innenräumen
  • Holzwerkstoffe und Holzschädlinge
  • Bauakustik / Schallschutz / Schäden an Trockenbaukonstruktionen
  • Flach- und Steildächer
  • Estriche und Oberböden
  • Fenster und Türen
  • Quoten und Minderwerte

Ausgerüstet mit umfassendem Wissen im Bauwesen können die „Sachverständigen für Schäden an Gebäuden (PersCertTÜV)”
für Gerichte und Behörden tätig werden, aber auch von Unternehmen oder Privatpersonen zur Erstattung von
Sachverständigenleistungen beauftragt werden.

Rechtsfragen darf der Sachverständige nicht beantworten.

Die Vergütung des Sachverständigen

Wird der Sachverständige im Auftrag eines Gerichts tätig, ergeben sich in der Regel die Einzelheiten der Vergütung aus dem „Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz“, in der eine Sachgebiets- und eine Honorartabelle für verschiedene Sachgebiete
(§ 9 JVEG) enthalten ist sowie aus dem Ersatz für besondere Aufwendungen (§ 12 JVEG). Ist der Sachverständige im Privatauftrag
tätig, zum Beispiel für Versicherungsgesellschaften, Unternehmen oder Privatpersonen, kann vorab ein Vertrag über eine Sachverständigenleistung in Anlehnung an das JVEG, zuzüglicher pauschalisierter Nebenkosten, geschlossen werden.

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